- Hohe Zuverlässigkeit
- Plug & Play Installation
- 800W Wechselrichter
Der optimale 2-zu-1-Mikro-Wechselrichter für deine 800W PV Anlage
Der Hoymiles HM-800 Wechselrichter ist für eine Leistung bis zu 400W ausgelgt und wandelt die von den PV-Modulen erzeugte Rohenergie in nutzbare Energie um. Die Produkte von Hoymiles erfüllen Ihre Bedürfnisse optimal!
Das stabile Metallgehäuse mit einer Schutzklasse von IP67 ist für den Außenbereich konzipiert und bietet eine hohe Zuverlässigkeit mit geringen Ausfallraten. Des weiteren ist auf die Hoymiles Wechselrichter eine Garantie von 12 Jahren.
Plug & Play
Die Mikro-Wechselrichter von Hoymiles sind sofort einsatzbereit, sodass du deine PV Anlage schnell in Betrieb nehmen kannst. Anstecken und genießen!
Leistung einstellbar
Konfiguriere die Mikro-Wechselrichter so, dass sie zu deiner Anlage und der Anordnung deiner PV Module passen.
Hohe Zuverlässigkeit
Mikro-Wechselrichter von Hoymiles bieten eine niedrige Ausfallrate und verfügen über einen integrierten Überspannungsschutz.
Anlageüberwachung (Optional)
Die Mikro-Wechselrichter verfügen über eine externe Antenne für eine bessere Verbindung zur zusätzlich erhältlichen Anlagenüberwachung.
Hoher Wirkungsgrad
Dank eines MPPT-Wirkungsgrads von 99,8 Prozent wird ein größerer Teil der Energieerzeugung deiner Module in nutzbaren Strom umgewandelt.
TOR Zugelassen
Die Wechselrichter von Hoymiles sind in Österreich und Deutschland zugelassen (TOR).
Alle in Österreich zugelassenen Wechselrichter finden Sie HIER!
Technische Daten entnehmen Sie dem beiliegendem Datenblatt!
Alle Preise sind Brutto inkl. MwSt. - Steuerfreie Lieferung für ÖSTERREICH gem. Budgetbegleitgesetz 2024 für Photovoltaikanlagen "Nullsteuersatz im Zusammenhang mit der Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen“***
***§ 28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt (sogenannter „Nullsteuersatz“ oder „echte Umsatzsteuerbefreiung“). Voraussetzung ist, dass die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist.