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E-Mobilitätsoffensive 2021

Bundesförderung AT

Auszug aus dem Faktenblatt des Bundesministeriums

Förderangebote für Privatpersonen

 

  • Start der angeführten Förderangebote ist der 1. Jänner 2021
  • Die Fördersätze für Privatpersonen sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind.
  • Informationen zur Förderung finden Sie HIER

 

Private E-Ladeinfrastruktur

Die private E-Ladeinfrastruktur ist weiterhin mit einem gemeinsamen Antrag zusammen mit einem privaten E-Fahrzeugkauf und erstmals auch unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar.

  • Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein-oder Zweifamilienhaus insgesamt 600 Euro BMK pro Ladestation bzw. Ladekabel. Zu beachten ist dass die Förderung 50% der Anschaffungskosten mit max. 600€ gedeckelt ist. Wenn Sie nun ein Produkt unter 1200€ erwerben bekommen Sie immer nur 50% gefördert.
  • Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage insgesamt 900 Euro BMK pro intelligenter Ladestation
  • Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage insgesamt 1.800 Euro BMK pro intelligente Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage

Voraussetzung: Eine Wallbox bzw. ein intelligentes Ladekabel ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig. Eine Wallbox muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Material- und Montagekosten sowie die Kosten der baulichen Basis-Infrastruktur für Gemeinschaftsanlagen in einem Mehrparteienhaus sind förderfähig. Netzentgelte sind nicht förderfähig.

 

Förderangebote für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine

 

  • Start der angeführten Förderangebote ist der 1. Jänner 2021
  • Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind

Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Nachfolgend aufgelistete Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis-Regelung).

Betriebliche Ladeinfrastruktur ohne öffentlichen Zugang

  • AC-Normalladepunkt mit ≤ 22 kW (intelligent und OCPP-fähig) insgesamt 900 Euro BMK pro Ladepunkt
  • DC-Schnellladepunkt mit < 50 kW insgesamt 4.000 Euro BMK pro Ladepunkt
  • DC-Schnellladepunkt mit ≥ 50 kW aber weniger als 100 kW insgesamt 10.000 Euro BMK pro Ladepunkt
  • DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW insgesamt 20.000 Euro BMK pro Ladepunkt

Voraussetzung: Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden. Weiters muss die Ladeinfrastruktur kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein.

Öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur mit nichtdiskriminierendem Zugang

  • AC-Normalladepunkt mit mindestens 11 kW bis ≤ 22 kW insgesamt 2.500 Euro BMK pro Ladepunkt
  • DC-Schnellladepunkt mit < 100 kW insgesamt 15.000 Euro BMK pro Ladepunkt
  • DC-Schnellladepunkt mit ≥ 100 kW insgesamt 30.000 Euro BMK pro Ladepunkt

Voraussetzung: Es ist jeder Ladepunkt verpflichtend in das E-Control Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der ad-hoc Preis auszuweisen. Für eine nachvollziehbare und transparente Abrechnung des Ladestroms ist die Maßeinheit Kilowattstunde (kWh) zu verwenden. Dabei bleibt es den anbietenden Unternehmen unbenommen, neben der Abgabe von Strom nach kWh andere verbrauchsunabhängige Preisbestandteile, wie ein Einmalentgelt je Ladevorgang oder eine Abgeltung des "Besetzthaltens" der Ladesäule in Form einer Parkgebühr oder ähnliches, zu erheben. Weiters ist eine nicht-diskriminierende Roamingfähigkeit sowie eine faire und nichtdiskriminierende Gestaltung der Roaming-Gebühren sicherzustellen.

 

Bundesförderung AT
Faktenblatt_E-Mobilitaetsoffensive2021 2.pdf
Leitfaden_E-Mob_Private_2020_2021.pdf
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