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KFW Förderung 441 (Gewerbe)

Zuschuss für Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Unternehmen und deren Beschäftigten

Investitionszuschüsse zur Errichtung von Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Unternehmen (Flottenfahrzeuge) und deren Beschäftigten aus Mitteln des Bundes. 

Wichtige Fakten

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Lade­stationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unter­nehmen, freiberuflich Tätige und gemein­nützige Organisationen 

 Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Ab wann kann der Zuschuss beantragt werden?

Der Zuschuss kann ab dem 23.11.2021 bei der KFW Bank beantragt werden. 

Link zum beantragen des Zuschusses: HIER

Was wird gefördert?

  • den Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • den Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

Link zur Liste der geförderten Ladestationen: HIER KLICKEN

 Folgende Produkte werden gefördert:

 

Webasto

Bei Webasto wird die neue Webasto Next gefördert.

Go-e

Vom Hersteller go-e werden beiden Homefix Varianten gefördert. 

Wallbox Chargers

EVBox

 

Wie viel wird gefördert und zu welchen Konditionen?

  • Sie erhalten einen Zu­schuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
  • Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro­ betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
  • Wenn Ihre Lade­stationen mehrere Lade­punkte haben, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 1285,71 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
  • Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
  • Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Erklärt an einem Beispiel:

Sie haben einen Ladepunkt und Gesamtkosten von 1000€, dann bekommen sie keinen Zuschuss da Sie nicht die Mindestkosten von 1285,71€ erreicht haben.

Haben Sie Gesamtkosten von 1285,71€  dann bekommen sie den Pauschalen Zuschuss in der Höhe von 900€.

 

 

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