KFW Förderung 441 (Gewerbe)
Zuschuss für Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Unternehmen und deren Beschäftigten
Investitionszuschüsse zur Errichtung von Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Unternehmen (Flottenfahrzeuge) und deren Beschäftigten aus Mitteln des Bundes.
Wichtige Fakten
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Wer kann den Zuschuss beantragen?
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Ab wann kann der Zuschuss beantragt werden?
Der Zuschuss kann ab dem 23.11.2021 bei der KFW Bank beantragt werden.
Link zum beantragen des Zuschusses: HIER
Was wird gefördert?
- den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Link zur Liste der geförderten Ladestationen: HIER KLICKEN
Folgende Produkte werden gefördert:
Webasto
Bei Webasto wird die neue Webasto Next gefördert.
Go-e
Vom Hersteller go-e werden beiden Homefix Varianten gefördert.
Wallbox Chargers
EVBox
Wie viel wird gefördert und zu welchen Konditionen?
- Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Erklärt an einem Beispiel:
Sie haben einen Ladepunkt und Gesamtkosten von 1000€, dann bekommen sie keinen Zuschuss da Sie nicht die Mindestkosten von 1285,71€ erreicht haben.
Haben Sie Gesamtkosten von 1285,71€ dann bekommen sie den Pauschalen Zuschuss in der Höhe von 900€.